HERKUNFTSBESCHEINIGUNG: ICH BIN EIN EUROPÄER!

Fahrzeuge aus europäischer Produktion sind grundsätzlich präferenzberechtigt, d.h. es wird kein Gewichtszoll erhoben, wenn die Herkunftsbescheinigung des Herstellers und das Formular EUR. 1 (Warenverkehrsbescheinigung) vorhanden sind. Das Formular EUR. 1 ist am ausländischen Zollamt erhältlich. Sollte diese Bescheinigung fehlen, organisiert die CO2 Börse diese gerne für Sie. 

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