Neue Regelungen im Überblick
Umkehrung der Zielwertgerade
Die wohl grösste Änderung betrifft die Zielwertgerade, die bisher nach dem Prinzip funktionierte: Je schwerer das Fahrzeug, desto höher darf der CO2-Ausstoss sein. Ab 2025 wird dieser Mechanismus umgekehrt.
Künftig gilt: Je schwerer ein Fahrzeug ist, desto weniger CO2 darf es ausstossen.
Auswirkungen auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor
Ein Beispiel verdeutlicht die Konsequenzen:
- Fahrzeugtyp: Verbrennungsmotor-PW
- Gewicht: 1600 kg
- CO2-Ausstoss: 190 g/km
- 2024: 76.2 g Abweichung zum Zielwert
- 2025: 93.9 g Abweichung zum Zielwert
- Ergebnis: Eine rund 23% höhere Abweichung und damit eine deutliche Erhöhung der CO2-Abgabe.
Auswirkungen auf Elektrofahrzeuge
Auch Elektrofahrzeuge bleiben nicht unberührt:
- Fahrzeugtyp: Elektro-PW
- Gewicht: 1600 kg
- CO2-Ausstoss: 0 g/km
- 2024: -113.7 g Abweichung zum Zielwert
- 2025: -96.0 g Abweichung zum Zielwert
Hier zeigt sich, dass der Vorteil von Elektrofahrzeugen beim Zielwert geringer ausfällt. Dies könnte die Attraktivität von schweren Elektroautos im Vergleich zu früheren Jahren abschwächen.
Zeitkritische Abtretungen bei der Zulassung
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die CO2-Abtretungen bei Fahrzeugen. Neu ist, dass diese zwingend vor der Zulassung abgeschlossen sein müssen. In der Vergangenheit war es möglich, Abtretungen noch am selben Tag wie die Zulassung durchzuführen. Dies ist nun nicht mehr der Fall.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die zeitliche Koordination zwischen Importeuren, Zulassungsstellen und den zuständigen Behörden wird noch wichtiger. Wer die Abtretung nicht rechtzeitig abschliesst, riskiert erhebliche finanzielle Einbussen durch eine höhere CO2-Abgabe.
Elektrische leichte Nutzfahrzeuge (LNF) über 3,5 Tonnen
Ab 2025 werden elektrische LNFs mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen vereinfacht behandelt. Sie können nun über das KDI erfasst werden. Eine Sonderabwicklung ist nicht mehr erforderlich. Dies reduziert den administrativen Aufwand für Importeure und beschleunigt den Zulassungsprozess erheblich.
Schwere Nutzfahrzeuge (SNF) unterliegen der CO2-Abgabe
Schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) unterstehen ab 2025 ebenfalls der CO2-Gesetzgebung. Diese Neuerung markiert einen bedeutenden Schritt, da diese Fahrzeugkategorie bislang von der Abgabe ausgenommen war.
Konkrete Folgen:
- Erhöhte Kosten für Speditionen und Transportunternehmen.
- Notwendigkeit, die Fahrzeugflotten auf emissionsärmere Modelle umzustellen.
- Einfluss auf die Logistikkosten, die sich auf die Endkundenpreise auswirken können.
Unklare Rechtslage zu Jahresbeginn 2025
Eine Besonderheit stellt die Tatsache dar, dass die definitive CO2-Verordnung für 2025 noch nicht abgesegnet ist. Dennoch wird sie rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dies schafft Unsicherheit für Importeure, da kurzfristige Anpassungen der Verordnung zu Beginn des Jahres möglich sind.
Fazit
Die Änderungen der CO2-Abgabe beim Fahrzeugimport im Jahr 2025 stellen eine einschneidende Neuerung dar. Besonders die Umkehrung der Zielwertgerade und die Einbeziehung schwerer Nutzfahrzeuge werden die Branche vor grosse Herausforderungen stellen. Gleichzeitig bieten vereinfachte Prozesse für elektrische LNFs Chancen, Kosten und Zeit zu sparen.
Um den Übergang reibungslos zu gestalten, ist es entscheidend, sich rechtzeitig auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Nutzen Sie die Zeit bis zur rückwirkenden Einführung der Verordnung, um Ihre Prozesse zu überarbeiten und Ihre Flotte zukunftssicher aufzustellen.
Bleiben Sie informiert – und gestalten Sie die Mobilität von morgen schon heute mit. Wenn Sie weitere Fragen zu den Änderungen oder individuelle Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute!


