CO2 ABGABE VERORDNUNG FAHRZEUGE: RECHTLICHE GRUNDLAGE DER CO2-ABGABE

Die CO2 Verordnung vom 20. November 2012 regelt die Verminderung des Ausstosses von Treibhausgasen in der Schweiz. Gesetzliche Grundlage der CO2-Verordnung ist das CO2 Gesetz Schweiz vom 23. Dezember 2011. Die CO2 Verordnung orientiert sich an den Bestimmungen der Europäischen Union zur Reduktion von CO2-Emissionen (zunächst EU-Verordnung 443/2009 vom 23. April 2009, neu gefasst und aufgehoben durch EU-Verordnung 2019/631 vom 17. April 2019).

DAS ZIEL DER CO2-VERORDNUNG: REDUZIERUNG ALLER TREIBHAUSGAS-EMISSIONEN

Die CO2-Verordnung zielt nicht nur auf die Reduzierung der Emissionen von Kohlendioxid, sondern auf die Verminderung des Ausstosses sämtlicher Treibhausgase. Um die Erwärmungswirkung der verschiedenen Treibhausgase vergleichen zu können, erfolgt eine Umrechnung der verschiedenen Treibhausgase in sogenannte CO2-Äquivalente (CO2eq). Die veröffentlichten Emissionsdaten, die CO2-Ziele und die CO2-Zielerreichung beziehen sich jeweils auf die in CO2eq ausgedrückte Summe der Erwärmungswirkung aller Treibhausgase. Die CO2-Verordnung berücksichtigt folgende Treibhausgase:
  • Kohlendioxid (CO2-Äquivalent, CO2eq: 1,0)
  • Methan (25)
  • Distickstoffmonoxid (298)
  • Fluorkohlenwasserstoffe (zwischen 12 und 14.800)
  • perfluorierte Kohlenwasserstoffe (zwischen 7.390 und 12.200)
  • Schwefelhexafluorid (22.800)
  • Stickstofftrifluorid (17.200) (siehe Anhang 1 zur CO2-Verordnung)

WER IST VON DER CO2 VERORDNUNG BETROFFEN?

Die CO2 Verordnung für Fahrzeuge betrifft

  • Importeure und Schweizer Hersteller
  • von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen,
  • die erstmals in Verkehr gesetzt werden.
    (Artikel 17 Absatz 2 CO2-Verordnung)
  • Als erstmalige Inverkehrsetzung gilt die erstmalige Zulassung in der Schweiz, in einem Zollausschlussgebiet (Artikel 3 Absatz 3 Zollgesetz) oder in Liechtenstein.
  • Ausdrücklich ausgenommen vom Reglement der CO2-Verordnung sind Fahrzeuge, „die vor mehr als sechs Monaten vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland zugelassen worden sind.“

CO2-ABGABE AUF AUTOMOBILE ALS SANKTION BEI CO2-ZIELÜBERSCHREITUNG

Eine CO2-Abgabe müssen Hersteller und Importeure entrichten, wenn die in der Schweiz hergestellten oder importierten Fahrzeuge bestimmte CO2-Zielwerte überschreiten. Die CO2 Zielwerte betragen
  • bei Personenwagen 130 g/km (bis 2019) beziehungsweise 95 g/km (ab 2020) und
  • bei leichten Nutzfahrzeugen 147 g/km (ab 2020).
Die Entwicklung der Gesamtsumme der CO2 Abgabe für 2019 im Vergleich zu 2018 dürfte nicht nur von der CO2-Zielerreichung, sondern auch von der weiteren Entwicklung der Autokonjunktur bestimmt werden.
CO2-ABGABE AUF FOSSILE BRENNSTOFFE
Von der CO2-Abgabe auf Autos ist die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe zu unterscheiden, die bei Nichteinhaltung bestimmter, gesetzlich vorgeschriebener CO2-Emissionsverminderungen (gegenüber 1990) seit 2014 erhoben wird. Je Tonne CO2-Ausstoss betrug die die CO2 Abgabe 2015 60 CHF sowie die CO2 Abgabe 2016 und die CO2 Abgabe 2017 je nach Zielabweichung 72 oder 84 CHF. Der Abgabesatz für die CO2 Abgabe 2018, die CO2 Abgabe 2019 und die CO2 Abgabe 2020 liegt je nach Zielabweichung bei 96 oder 120 CHF je Tonne CO2 (Artikel 94 Absatz 1 CO2 Verordnung).

CO2 VERORDNUNG FAHRZEUGE: DEFINITIONEN UND ZIELE

Die CO2-Verordnung definiert

  • CO2-Emissionsziele für diejenigen Fahrzeuge, die dem CO2-Reglement unterliegen: Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Lieferwagen und leichte Sattelschlepper), die in der Schweiz erstmals in Verkehr gesetzt werden,
  • den Status von Klein- und Grossimporteuren in Abhängigkeit von der Größe einer Importflotte (Grossimporteure führen mindestens 50 Personenwagen beziehungsweise sechs leichte Nutzfahrzeuge kalenderjährlich ein),
    sowie
  • den Begriff der Klein- und Nischenhersteller (Fahrzeug-Herstellung in der EU von weniger als 10.000 beziehungsweise zwischen 10.000 und 300.000 Automobilen).

Die CO2-Verordnung ermöglicht

  • die Bildung von Emissionsgemeinschaften durch Importeure oder Hersteller (für jeweils ein bis fünf Jahre), damit diese die Rechte von Grossimporteuren erhalten (keine Abrechnung einzelner Fahrzeuge, sondern einmalig jährliche Abrechnung der CO2-Abgabe zur durchschnittlichen Emission einer Importflotte),
  • CO2-Spezialziele für Klein- und Nischenhersteller sowie
  • die Anrechnung von Emissionsreduzierungen im Ausland, die durch Emissionsminderungszertifikate bescheinigt sind (Artikel 4 CO2-Verordnung). Die Anerkennung eines Auslandsprojekts zur Emissionsminderung ist beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu beantragen (Artikel 4a CO2-Verordnung). 

DER WEG ZUM CO2 GESETZ SCHWEIZ UND ZUR CO2 VERORDNUNG

  • 1992: UN-Klimarahmenkonvention in New York.
  • 1997: Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz.
  • 2000: CO2 Gesetz Schweiz. Festlegung verbindlicher Ziele zur Reduktion des CO2-Ausstosses.
  • 2008: Schweizer CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas.
  • 2012: Verpflichtung zur Reduktion der Schweizer Treibhausgas-Emissionen (20 Prozent bis 2020 gegenüber 1990).
  • 2012: die Schweiz führt CO2-Emissionszielwerte von 130 g/km für Personenwagen ein.
  • 2012: Schweiz: CO2-Verordnung zur Verminderung des Ausstosses von Treibhausgasen.
  • 2015: Übereinkommen von Paris (Nachfolgevereinbarung zum Kyoto-Protokoll): die Schweiz verpflichtet sich zur Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030 (gegenüber 1990).
  • Entwicklung der jährlichen Gesamtsummen der CO2 Abgabe auf Automobile:
    • CO2 Abgabe 2015: 12,6 Millionen CHF
    • CO2 Abgabe 2016: 2,4 Millionen CHF
    • CO2 Abgabe 2017: 2,9 Millionen CHF
    • CO2 Abgabe 2018: 31,1 Millionen CHF

(Die Entwicklung der Gesamtsumme der CO2 Abgabe 2019 im Vergleich zu 2018 dürfte nicht nur von der CO2-Zielerreichung, sondern auch von der weiteren Entwicklung der Autokonjunktur bestimmt werden.)

  • Ab 2018: Gesetzgebungsprozess für eine revidiertes CO2 Gesetz der Schweiz. Ziel: Anpassung an die Klimaziele 2030 des Pariser Abkommens.
  • CO2-Zielwerte ab 2020:
    • Personenwagen: 95 g/km
    • leichte Nutzfahrzeuge: 147 g/km

In die CO2 Abgabe 2020 werden erstmals auch die leichten Nutzfahrzeuge einbezogen sein.

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