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Warum wurde die CO2-Abgabe beim Import eingeführt?

Die Schweiz erwärmt sich doppelt so stark wie der globale Durchschnitt, doch die bisherigen Klimamassnahmen reichen nicht aus. Was bedeutet das konkret für Politik, Wirtschaft und unser tägliches Leben? Ein Blick auf Chancen, Versäumnisse und die Frage, ob das 50-Prozent-Ziel bis 2030 noch realistisch ist.

Inhalt

Seit Beginn der Industrialisierung erwärmt sich die Erdatmosphäre immer schneller. Der mit dem globalen Temperaturanstieg einhergehende Klimawandel gefährdet die natürliche Umwelt und die menschlichen Lebensgrundlagen.

Eines der für die Erderwärmung besonders stark verantwortlichen Treibgase ist Kohlendioxid, das bei der Verbrennung von Treibstoffen und Brennstoffen in grossen Mengen freigesetzt wird.

Die Schweiz ist vom Klimawandel überdurchschnittlich betroffen. Während sich die mittlere globale Jahrestemperatur seit Beginn der Messungen im Jahr 1864 um durchschnittlich 0,85 °C erhöhte, stiegen die Temperaturen in der Schweiz in demselben Zeitraum um 1,9 °C, also mehr als doppelt so schnell wie im weltweiten Durchschnitt.

Von 1990 bis 2019 nahm der Ausstoss von CO2-Treibhausgasen aus Treib- und Brennstoffen in der Schweiz nach Angaben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) um lediglich 17 Prozent ab. 

Für den Verkehrssektor meldete das BAFU sogar einen langfristigen Anstieg der CO2-Emissionen. Die Zunahme der Verkehrsleistung (gefahrene Kilometer) sowie die grössere Anzahl emissionsintensiver Fahrzeuge führte nach Angaben des Bundesamts zwischen 1990 und Ende 2019 zu einem Anstieg der CO2-Emissionen aus Treibstoffen um 2,9 Prozent.

Es erscheint daher ungewiss, ob die Schweiz ihre CO2-Reduktionsverpflichtungen allein mit den bisher ergriffenen Massnahmen nachhaltig erreichen wird.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die vom Strassenverkehr verursachten Treibhausgasemissionen 

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ging im Mai 2020 allerdings davon aus, dass die Corona-bedingten Lockdown-Massnahmen zu einer zumindest vorübergehenden Senkung der Treibhausgasemissionen im Strassenverkehr führen werden. Das Verkehrsaufkommen sei wochentags um 30 Prozent, am Wochenende sogar um 50 Prozent gesunken, so dass im Jahr 2020 bei länger andauernder Pandemie eine Verringerung der CO2-Emissionen zu erwarten sei.

Das Kyoto-Protokoll 1977:

Das Kyoto-Protokoll von 1997 gab für den Zeitraum zwischen 2013 und 2020 eine Reduzierung der weltweiten Treibhausgas-Emissionen von 1990 um 15,8 Prozent vor.

CO2-Gesetz: Umsetzung internationaler Vorgaben

Das „Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen“ (CO2-Gesetz), dessen erste Fassung im Mai 2000 in Kraft trat, dient der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll. Die am 25. November 2020 vom Parlament beschlossene revidierte Fassung des CO2-Gesetzes gilt seit dem 1. Januar 2021.

Das CO2-Gesetz sieht bis 2020 eine Reduzierung der CO2-Emissionen der Schweiz um 20 Prozent gegenüber 1990 vor. Für das Jahr 2021 setzt das CO2-Gesetz das Ziel einer weiteren Verminderung der inländischen Treibhausgas-Emissionen um 1,5 Prozent (Artikel 3 Absätze 1 und 1bis).

Pariser Abkommen und geplante Revision des CO2-Gesetzes

Gemäss dem Pariser Klimaschutz-Abkommen vom Dezember 2015 ist die Schweiz verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um 50 Prozent zu senken.

Zur Umsetzung der Vorgaben des Pariser Klimaschutz-Abkommens ist eine weitgehende Revision des CO2-Gesetzes notwendig. Das neue CO2-Gesetz befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.

Die Schweiz will ihr Emissionsreduktionsziel von 50 Prozent gegenüber dem Ausgangsjahr 1990 wie folgt erreichen:

  • mindestens 30 Prozent der Gesamtemissionen (-11,9 Millionen Tonnen CO2) durch Verringerung ihrer CO2-Emissionen im Inland sowie
  • weitere maximal 20 Prozent der Gesamtemissionen (-6,6 Millionen Tonnen CO2), die zwar im Ausland entstehen, die jedoch der Schweiz zugerechnet werden (zum Beispiel aufgrund von Käufen ausländischer Produkte in der Schweiz, deren Herstellung im Ausland CO2-Emissionen verursacht). 

Von der New Yorker UN-Klimarahmenkonvention 1992 bis zur Revision des Schweizer CO2-Gesetzes 2019

  • 1992: Verabschiedung der UN-Klimarahmenkonvention in New York.
  • 1997: Abschluss des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz.
  • 2000: Inkrafttreten der 1. Fassung des CO2-Gesetzes der Schweiz. Festlegung verbindlicher Ziele zur Reduktion des CO2-Ausstosses.
  • 2008: Einführung einer CO2-Abgabe in der Schweiz auf die fossilen Brennstoffe Heizöl und Erdgas.
  • 2012: Verpflichtung der Schweiz zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 20 Prozent bis 2020 gegenüber 1990.
  • Juli 2012: Schweiz: Einführung von CO2-Emissionszielvorgaben für erstmals zugelassene Personenwagen. Emissionsziel: 130 g/km.
  • November 2012: Schweiz: Erlass der CO2-Verordnung zur Verminderung von Treibhausgas-Emissionen.
  • Dezember 1015: Übereinkommen von Paris, Nachfolgeabkommen zum Kyoto-Protokoll.
    • Ziel: Begrenzung der Klimaerwärmung auf deutlich unter 2 °C.
    • Verpflichtung der Schweiz: Halbierung des CO2-Ausstosses bis 2030 gegenüber 1990.
  • 2018 / 2019: Gesetzgebungsprozess für eine Revision des Schweizer CO2-Gesetzes. Ziel: Anpassung an die Klimaziele 2030 des Pariser Abkommens.
  • 2020: Absenkung der Zielwerte und CO2-Agaben auch auf LNF
    • Personenwagen: Reduzierung des CO2-Zielwertes auf 95 Gramm/Kilometer
    • leichte Nutzfahrzeuge: Neueinführung eines CO2-Zielwertes von 147 Gramm/Kilometer
  • 1. Januar 2021: Inkrafttreten revidierter Fassungen von CO2-Gesetz und CO2-Verordnung

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