CO2-Abgabe beim Fahrzeugimport in die Schweiz – alles, was Sie wissen müssen.

Die CO2-Steuer ist ein entscheidender Faktor beim Import von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen in die Schweiz. In diesem Artikel erläutern wir, was die CO2-Abgabe ist, wie sie berechnet wird und welche Auswirkungen sie auf den Fahrzeugimport hat. Darüber hinaus bieten wir praktische Tipps und beantworten häufig gestellte Fragen, um Ihnen den Prozess zu erleichtern.

Inhalt

Definition CO2-Steuer: Was bedeutet CO2-Abgabe beim Autoimport?

Definition und Erklärung der CO2-Steuer

Die CO2-Steuer, auch bekannt als CO2-Abgabe, ist eine staatlich festgelegte Abgabe, die darauf abzielt, den CO2-Ausstoss zu verringern. Sie gilt für Fahrzeuge, die in die Schweiz importiert werden und die festgelegten CO2-Emissionsgrenzen überschreiten. Durch diese Steuer sollen Anreize geschaffen werden, Fahrzeuge mit geringeren Emissionen zu importieren.

Warum ist die CO2-Steuer wichtig?

Der Verkehrssektor ist einer der grössten Verursacher von CO2-Emissionen. Mit der CO2-Abgabe soll die Umweltbelastung reduziert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Fahrzeuge, die mehr CO2 ausstossen, werden höher besteuert, was die Importeure dazu motiviert, umweltfreundlichere Alternativen zu wählen. 

In der Schweiz basiert die CO2-Steuer auf dem CO2-Gesetz, das 2012 in Kraft trat. Dieses Gesetz, zusammen mit der CO2-Verordnung, legt fest, wie die CO2-Emissionen von Fahrzeugen zu berechnen und zu besteuern sind.

Es ist Teil der nationalen Strategie zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Einhaltung internationaler Klimaschutzvereinbarungen.

Welche Fahrzeuge sind von der CO2-Abgabe bei Autoimporten betroffen?

Die CO2-Abgabe betrifft bestimmte importierte Fahrzeuge. Hier sind die betroffenen Fahrzeugtypen und Bedingungen:

Fahrzeugtypen:

  • Personenwagen, die mehr als 118 g/km CO2 ausstossen (nach WLTP-Messverfahren).
  • Leichte Nutzfahrzeuge, die mehr als 186 g/km CO2 ausstossen (nach WLTP-Messverfahren).

Bedingungen für die CO2-Abgabe:

  • Fahrzeuge, die weniger als 6 Monate vor dem Import in die Schweiz erstmals zugelassen wurden.
  • Fahrzeuge, die zwischen 6 und 12 Monaten alt sind und weniger als 5000 km gefahren wurden.
 

Entscheidend ist die Zeitspanne zwischen dem Datum der Erstzulassung und dem Zollstempel bei der Einfuhr in die Schweiz. Diese Vorschriften gewährleisten, dass importierte Fahrzeuge strenge Umweltstandards erfüllen und somit zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen.

Berechnung der CO2-Abgabe beim Fahrzeugimport in die Schweiz

Berechnungsmethoden und Faktoren

Die Berechnung der CO2-Abgabe basiert auf zwei Hauptfaktoren: dem Gewicht des Fahrzeugs und den CO2-Emissionen. Hier sind die Schritte zur Berechnung im Detail:

  1. Gewicht des Fahrzeugs

    • Das Gewicht des Fahrzeugs, auch als „tatsächliche Masse“ bezeichnet, ist im Certificate of Conformity (COC) unter Punkt 13.20 ersichtlich.
    • Das Referenzgewicht wird jedes Jahr neu durch das Bundesamt für Energie (BFE) festgelegt, um den aktuellen technischen Standards und Entwicklungen gerecht zu werden.
  2. CO2-Emissionen des Fahrzeugs

  3. Berechnung der Abgabe

    • Für jedes Gramm CO2, das den zulässigen Wert überschreitet, wird eine bestimmte Gebühr erhoben. Die genaue Höhe der Gebühr wird vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) festgelegt.

Rabatt auf die CO2-Abgabe

Importeure haben die Möglichkeit, von attraktiven Rabatten auf die CO2-Abgabe zu profitieren, indem sie auf die Dienstleistungen der CO2 Börse AG zurückgreifen. Das Unternehmen stellt spezielle Programme und Anreize bereit, um den Importeuren dabei zu helfen, die Kosten der CO2-Abgabe effektiv zu reduzieren.

Lukrativer Bonus

Autoimporteure können sich bei der CO2 Börse AG einen attraktiven CO2-Bonus sichern, mit der wir den Import besonders verbrauchsgünstiger Fahrzeuge belohnen.

Der CO2-Bonus der CO2 Börse AG ist eine Sofort-Barauszahlung, die Kleinimporteure und Grossimporteure erhalten, wenn die CO2-Emissionen eines importierten Fahrzeugs unterhalb des CO2-Zielwertes liegen.

Online CO2-Abgabe Rechner der CO2 Börse

Die CO2 Börse AG bietet einen eigenen Online-Rechner, mit dem Importeure die CO2-Abgabe für ihre Fahrzeuge einfach und schnell berechnen können. Der CO2-Abgabe-Rechner für Kleinimporteure berücksichtigt alle relevanten Faktoren und bietet eine zuverlässige Schätzung der fälligen Abgabe. Dies erleichtert die Planung und ermöglicht eine bessere Kostenkontrolle. 

Abwicklung der CO2-Abgabe beim Fahrzeugimport in die Schweiz

Privatpersonen

Zur Abwicklung der CO2-Abgabe für Privatpersonen benötigen wir folgende Dokumente und Informationen:

  • Formular 13.20 A
  • CoC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Schweizer Zollquittung
  • Ausländischer Fahrzeugausweis
  • Kilometerstand
 

Bitte senden Sie uns diese Unterlagen per Post an die folgende Adresse:

CO2 Börse AG Büelrainstrasse 15a 8400 Winterthur, Schweiz

Die Abwicklung des gesamten Vorgangs nimmt üblicherweise drei bis fünf Tage in Anspruch.

Gewerbliche Importeure

Gewerbliche Importeure, sowohl Kleinimporteure als auch Grossimporteure, können sich kostenlos auf der Händler-Plattform der CO2 Börse AG registrieren; nach der Registrierung haben sie die Möglichkeit, das Importfahrzeug auf der benutzerfreundlichen Online-Plattform zu erfassen, welche nicht nur die Berechnung der CO2-Abgabe erleichtert, sondern auch die Erfassung von Fahrzeugen für die CO2-Abgabe sowie für die eGOV– , IVI– und KDI-Abwicklung unterstützt.

Warum wurde die CO2-Abgabe beim Import eingeführt?

Seit Beginn der Industrialisierung erwärmt sich die Erdatmosphäre immer schneller. Der mit dem globalen Temperaturanstieg einhergehende Klimawandel gefährdet die natürliche Umwelt und die menschlichen Lebensgrundlagen.

Eines der für die Erderwärmung besonders stark verantwortlichen Treibgase ist Kohlendioxid, das bei der Verbrennung von Treibstoffen und Brennstoffen in grossen Mengen freigesetzt wird.

Die Schweiz ist vom Klimawandel überdurchschnittlich betroffen. Während sich die mittlere globale Jahrestemperatur seit Beginn der Messungen im Jahr 1864 um durchschnittlich 0,85 °C erhöhte, stiegen die Temperaturen in der Schweiz in demselben Zeitraum um 1,9 °C, also mehr als doppelt so schnell wie im weltweiten Durchschnitt.

Von 1990 bis 2019 nahm der Ausstoss von CO2-Treibhausgasen aus Treib- und Brennstoffen in der Schweiz nach Angaben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) um lediglich 17 Prozent ab. 

Für den Verkehrssektor meldete das BAFU sogar einen langfristigen Anstieg der CO2-Emissionen. Die Zunahme der Verkehrsleistung (gefahrene Kilometer) sowie die grössere Anzahl emissionsintensiver Fahrzeuge führte nach Angaben des Bundesamts zwischen 1990 und Ende 2019 zu einem Anstieg der CO2-Emissionen aus Treibstoffen um 2,9 Prozent.

Es erscheint daher ungewiss, ob die Schweiz ihre CO2-Reduktionsverpflichtungen allein mit den bisher ergriffenen Massnahmen nachhaltig erreichen wird.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die vom Strassenverkehr verursachten Treibhausgasemissionen 

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ging im Mai 2020 allerdings davon aus, dass die Corona-bedingten Lockdown-Massnahmen zu einer zumindest vorübergehenden Senkung der Treibhausgasemissionen im Strassenverkehr führen werden. Das Verkehrsaufkommen sei wochentags um 30 Prozent, am Wochenende sogar um 50 Prozent gesunken, so dass im Jahr 2020 bei länger andauernder Pandemie eine Verringerung der CO2-Emissionen zu erwarten sei.

Das Kyoto-Protokoll 1977:

Das Kyoto-Protokoll von 1997 gab für den Zeitraum zwischen 2013 und 2020 eine Reduzierung der weltweiten Treibhausgas-Emissionen von 1990 um 15,8 Prozent vor.

CO2-Gesetz: Umsetzung internationaler Vorgaben

Das „Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen“ (CO2-Gesetz), dessen erste Fassung im Mai 2000 in Kraft trat, dient der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll. Die am 25. November 2020 vom Parlament beschlossene revidierte Fassung des CO2-Gesetzes gilt seit dem 1. Januar 2021.

Das CO2-Gesetz sieht bis 2020 eine Reduzierung der CO2-Emissionen der Schweiz um 20 Prozent gegenüber 1990 vor. Für das Jahr 2021 setzt das CO2-Gesetz das Ziel einer weiteren Verminderung der inländischen Treibhausgas-Emissionen um 1,5 Prozent (Artikel 3 Absätze 1 und 1bis).

Pariser Abkommen und geplante Revision des CO2-Gesetzes

Gemäss dem Pariser Klimaschutz-Abkommen vom Dezember 2015 ist die Schweiz verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um 50 Prozent zu senken.

Zur Umsetzung der Vorgaben des Pariser Klimaschutz-Abkommens ist eine weitgehende Revision des CO2-Gesetzes notwendig. Das neue CO2-Gesetz befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.

Die Schweiz will ihr Emissionsreduktionsziel von 50 Prozent gegenüber dem Ausgangsjahr 1990 wie folgt erreichen:

  • mindestens 30 Prozent der Gesamtemissionen (-11,9 Millionen Tonnen CO2) durch Verringerung ihrer CO2-Emissionen im Inland sowie
  • weitere maximal 20 Prozent der Gesamtemissionen (-6,6 Millionen Tonnen CO2), die zwar im Ausland entstehen, die jedoch der Schweiz zugerechnet werden (zum Beispiel aufgrund von Käufen ausländischer Produkte in der Schweiz, deren Herstellung im Ausland CO2-Emissionen verursacht). 

Von der New Yorker UN-Klimarahmenkonvention 1992 bis zur Revision des Schweizer CO2-Gesetzes 2019

  •  1992: Verabschiedung der UN-Klimarahmenkonvention in New York.
  • 1997: Abschluss des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz.
  • 2000: Inkrafttreten der 1. Fassung des CO2-Gesetzes der Schweiz. Festlegung verbindlicher Ziele zur Reduktion des CO2-Ausstosses.
  • 2008: Einführung einer CO2-Abgabe in der Schweiz auf die fossilen Brennstoffe Heizöl und Erdgas.
  • 2012: Verpflichtung der Schweiz zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 20 Prozent bis 2020 gegenüber 1990.
  • Juli 2012: Schweiz: Einführung von CO2-Emissionszielvorgaben für erstmals zugelassene Personenwagen. Emissionsziel: 130 g/km.
  • November 2012: Schweiz: Erlass der CO2-Verordnung zur Verminderung von Treibhausgas-Emissionen.
  • Dezember 1015: Übereinkommen von Paris, Nachfolgeabkommen zum Kyoto-Protokoll.
    • Ziel: Begrenzung der Klimaerwärmung auf deutlich unter 2 °C.
    • Verpflichtung der Schweiz: Halbierung des CO2-Ausstosses bis 2030 gegenüber 1990.
  • 2018 / 2019: Gesetzgebungsprozess für eine Revision des Schweizer CO2-Gesetzes. Ziel: Anpassung an die Klimaziele 2030 des Pariser Abkommens.
  • 2020: Absenkung der Zielwerte und CO2-Agaben auch auf LNF
    • Personenwagen: Reduzierung des CO2-Zielwertes auf 95 Gramm/Kilometer
    • leichte Nutzfahrzeuge: Neueinführung eines CO2-Zielwertes von 147 Gramm/Kilometer
  • 1. Januar 2021: Inkrafttreten revidierter Fassungen von CO2-Gesetz und CO2-Verordnung

Fragen und Antworten zum Thema CO2 Abgabe

Die CO2-Abgabe, die beim Autoimport erhoben wird, ist ein staatliches Lenkungsinstrument, das zur Senkung der CO2-Emissionen in der Schweiz beitragen soll. Bei Überschreitung der CO2-Zielwerte sind Importeure zur Zahlung von CO2-Abgaben verpflichtet.

Ob eine CO2-Abgabe zu entrichten ist, hängt davon ab, ob ein Importfahrzeug den fahrzeugspezifischen CO2-Zielwert beziehungsweise eine Fahrzeugflotte den individuellen Zielwert überschreitet.

Die Höhe der für ein bestimmtes Importfahrzeug fälligen CO2 Abgabe ermitteln Sie mit unserem CO2-Steuer-Rechner.

Private und gewerbliche Autoimporteure können sich bei der CO2 Börse AG einen attraktiven CO2-Bonus sichern, mit der wir den Import besonders verbrauchsgünstiger Fahrzeuge belohnen. Für Mehrfachimporteure bedeutet der CO2-Bonus faktisch eine CO2 Steuer Schweiz Rückerstattung. Als gewerblicher Autohändler (Kleinimporteur oder Grossimporteur) registrieren Sie sich bitte auf der Online-Plattform der CO2 Börse AG, um den CO2 Bonus nach unserem Händlertarif zu erhalten.

Die Abwicklung der CO2-Steuer über die CO2 Börse AG ist für unsere Kunden kostenfrei.

Bereits seit dem Jahr 2012 unterstützt die CO2 Börse AG Unternehmen und Privatpersonen bei Auto-Importen in die Schweiz. Damit wir auch Ihren Fahrzeugimport tatkräftig begleiten können, füllen Sie einfach nachstehendes Online-Formular aus. Gerne kümmern wir uns rasch um Ihr Anliegen.

Wenn Sie als Grossimporteur Automobile in die Schweiz importieren, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Grossimporteure, um einen Rückruf und spezielle Informationen zu erhalten.

Die CO2-Emissionen Ihres Autos finden Sie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC). Diese Bescheinigung enthält detaillierte technische Informationen über Ihr Fahrzeug. Unter dem Punkt 49 in der CoC sind die CO2-Emissionen des Fahrzeugs angegeben. Wenn Sie die CoC nicht zur Hand haben, können Sie sie bei Ihrem Fahrzeughersteller oder -händler anfordern.

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