WELCHE FAHRZEUGWERTE MUSS ICH FÜR DIE CO2-STEUER BERÜCKSICHTIGEN?
Die
CO2 Abgabe wird gemäss der
CO2-Verordnung auf Basis des COC (
Certificate of Conformity) berechnet. Das Herstellerdokument weisst exakte Werte über Ihr Fahrzeug aus. Das Bundesamt für Energie, führt ebenfalls einen eignen CO2 Abgabe Rechner Astra.
LEERGEWICHT
Unter dem Punkt 13.2 „Tatsächliche Masse des Fahrzeuges“ finden Sie das Leergewicht.
Faustregel: Je höher das Gewicht, desto höher darf der CO2 Ausstoss sein.
CO2/KM
Auf dem COC finden Sie auch den exakten CO2 Ausstoss. Die CO2 Werte sind in innerorts, ausserorts und kombiniert ausgewiesen. Für die Berechnung benötigen wir den kombinierten Wert.
WAS IST ZU TUN NACH DER CO2-ABGABE BERECHNUNG?
Sobald Sie die
CO2-Steuer berechnet haben, stellen Sie uns für die
Abwicklung das COC und das 13.20 A (Schweizer Zolldokument) im Original per Post an die
CO2 Börse AG:
CO2 Börse AG
Büelrainstrasse 15a
8401 Winterthur
Sobald wir die Unterlagen erhalten haben, wickeln wir die CO2-Abgabe über unseren CO2 Pool beim Bundesamt für Strassen ab. Sie erhalten danach die Unterlagen im Original per Post zurück.