eCOC: Das müssen Sie über das IVI-System wissen
In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, Fahrzeuge zuzulassen. Doch nun steht eine Neuausrichtung an, um den europäischen Standards zu entsprechen. Lesen Sie in diesem Artikel alles über das neue eCOC Zulassungsregime für Fahrzeuge in der Schweiz.
Die aktuelle Situation
In der Schweiz werden derzeit etwa 83 Prozent der Fahrzeuge über ein Datenblatt und rund 10 Prozent über eine Typengenehmigung zugelassen, während die restlichen 7 Prozent über eine Certificate of Conformity (CoC) erfolgen. In der Europäischen Union werden bereits heute die meisten Fahrzeuge über eine CoC zugelassen, die zukünftig auch in elektronischer Form (eCoC) ausgestellt werden soll. Die Schweiz benötigt daher ebenfalls ein kompatibles System, wofür bereits erste politische Entscheide getroffen wurden. Das Astra strebt eine Umsetzung für alle Marken bis 2026 an. Die Liste der Marken, die eine Zulassung via IVI ermöglichen wächst ständig und kann weiter unten aufgerufen werden.
Vorteile des neuen Systems
Die Einführung des neuen Zulassungssystems bringt für alle Beteiligten zahlreiche Vorteile mit sich:
- Schnellere Zulassung: Das neue System ist schlanker und erlaubt die Zulassung innerhalb von 1-2 Tagen nach Eingabe der Daten.
- Geringere Kosten: Keine Kosten mehr für eine Typengenehmigung.
- Mehr Transparenz für Kunden: Kunden haben dank des neuen Systems leichter Zugriff auf Informationen zu ihrem Fahrzeug, wie zum Beispiel die Energieeffizienzklasse oder den CO2-Ausstoss.
- Höhere Datenqualität: Durch den elektronischen Datenaustausch können Fehler und Ungenauigkeiten vermieden werden. Das führt zu einer höheren Datenqualität und weniger Aufwand für die Bereinigung von Daten.
Ablauf
1. Fahrzeuganmeldung
Die Daten, die für die Fahrzeuganmeldung benötigt werden, sind dabei standardisiert und werden direkt an das ASTRA übermittelt. Die Daten umfassen Informationen wie die Betriebs- und Unternehmensregister-Nummer, die Unternehmens-Identifikationsnummer, die VIN, die Dachlast und die Anzahl der Sitzplätze vorne. Auch Angaben zum Verzollungsdatum, Zollquittungsnummer und zum Typengenehmigungsinhabercode müssen erfasst werden.
Das Händlerportal der CO2 Börse AG erleichtert den Ablauf der Fahrzeuganmeldung und minimiert den Aufwand für den Importeur. Es bietet eine einfache und effiziente Lösung für die Abwicklung der Fahrzeuganmeldung beim ASTRA und ist insbesondere für Grossimporteure von Vorteil, die häufig grössere Fahrzeugkontingente importieren und anmelden müssen. Durch die Nutzung des Händlerportals können die Importeure Zeit und Kosten sparen und sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren.
2. Fahrzeugzulassung
Für eine erfolgreiche Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeugs in der Schweiz ist es wichtig, das Formular 13.20a korrekt auszufüllen. Bei Fahrzeugen, die über initiale Einzelfahrzeugdaten wie das eCoC und e-Datenblatt verfügen, müssen im Feld 24 des Formulars 13.20a anstelle der Typengenehmigungsnummer die Kürzel „IVI“ oder „IVIX“ eingetragen werden. „IVI“ steht für ein Fahrzeug eines Generalimporteurs oder eines grösseren Parallelimporteurs, der seine Daten zur Veröffentlichung freigibt, während „IVIX“ für ein direktimportiertes Fahrzeug oder ein Fahrzeug eines kleinen Parallelimporteurs steht, dessen Daten nicht veröffentlicht werden.
Der Sachbearbeiter beim Strassenverkehrsamt prüft das Formular 13.20a sorgfältig und stellt sicher, dass alle Angaben zu den Fahrzeugdaten korrekt sind. Falls erforderlich, wird eine Prüfung nach Art. 30a VTS durchgeführt, bei der dem Experten des Strassenverkehrsamts sowohl das Formular 13.20a als auch das e-Datenblatt zur Verfügung stehen.
Es ist zu beachten, dass ein Fahrzeug mit „IVI“ oder „IVIX“ im Feld 24 des Formulars 13.20a nicht in Verkehr gesetzt werden darf, wenn es nicht über die Stammnummer abrufbar ist. In diesem Fall liegt möglicherweise ein Fehler im Prozessablauf vor, beispielsweise eine fehlerhafte Verzollung. Erst nach erfolgreicher Abklärung mit dem ASTRA kann das Fahrzeug vorübergehend mit Typenschein „X“ nach herkömmlichem Verfahren eingelöst werden, sofern alle benötigten Unterlagen vorliegen. Wenn versehentlich Änderungen an den Fahrzeugdaten vorgenommen wurden, können diese wiederhergestellt werden.
Fazit
Das neue Zulassungssystem für Fahrzeuge bringt zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten mit sich. Die Einführung von elektronischen COC-Daten und der gemeinsamen Datenbank für Typengenehmigungen vereinfacht und beschleunigt den Zulassungsprozess und spart Zeit und Aufwand. Kunden haben leichter Zugriff auf Informationen zu ihrem Fahrzeug und können gezielt umweltfreundliche Modelle auswählen. Durch die höhere Datenqualität wird auch der CO2-Vollzug und die Energieetikette verbessert. Die Schweiz strebt eine rasche Realisierung des neuen Systems an und orientiert sich dabei am Vorgehen der EU. So können auch in der Schweiz die Vorteile des neuen Zulassungssystems bald genutzt werden.
Häufige Fragen und Antworten zum IVI / eCOC
- Audi
- Cupra
- Ford
- MAN
- Mercedes-Benz
- Seat
- Skoda
- VW
Stand 07.03.2023
Das System ist seit dem 14. November 2021 aktiv und wird bis Ende des Jahres mit einer begrenzten Anzahl von Fahrzeugen getestet. Ab Januar 2022 ist es für alle angemeldeten Importeure zugänglich. Es wird eine gestaffelte Einführung geben.
Das System ist derzeit für Fahrzeuge der EU-Kategorien M (Personenwagen), N (Nutzfahrzeuge) und O (Anhänger) mit einer EU-Gesamtgenehmigung und eCoC vorgesehen.
Ab spätestens 5. Juli 2026 sollen nur noch Zulassungen mittels eCoC möglich sein.
Für die meisten Fahrzeuge werden Typengenehmigungen und Datenblätter überflüssig. Der Datenfluss vom Hersteller über den Importeur zum ASTRA, BFE und schliesslich zum Strassenverkehrsamt wird optimiert und digitalisiert.
Es ist möglich, auch klassische CoC's zu digitalisieren und in IVI einzuspeisen (ab Ende 2022). Importeure können sich bereits anmelden, auch wenn sie noch nicht bereit sind. Die Marken werden nach und nach aufgeschaltet.
Die elektronische Verarbeitung dauert in der Regel nur wenige Sekunden pro Fahrzeug. Die gesamte Verarbeitung kann jedoch einen ganzen Tag dauern, je nach Anzahl der Geschäftsfälle. Bei Kleinimporteuren kommt noch die Dauer für die Abwicklung der CO2-Bescheinigung hinzu.
Ab Dezember 2021/Januar 2022 wird das e-Datenblatt auf der Webseite des ASTRA via Stammnummer für jedermann abrufbar sein.
Das neue System bietet viele Vorteile, wie zum Beispiel eine höhere Effizienz und Geschwindigkeit bei der Zulassung von Fahrzeugen, eine Reduktion von Papierkram und eine bessere Integration von elektronischen Daten in den Homologationsprozess. Darüber hinaus ermöglicht es eine bessere Überwachung der Emissionswerte und anderer Umweltaspekte.
Fahrzeuge, die über keine eCoC verfügen, können weiterhin mittels Typengenehmigung oder Datenblatt zugelassen werden, sofern sie vor dem Stichtag 5. Juli 2026 importiert wurden. Ab diesem Zeitpunkt werden jedoch nur noch eCoC-basierte Zulassungen akzeptiert.