COC: ALLES KONFORM!

Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) muss ein ausländisches Fahrzeug über ein sogenanntes COC (certificate of conformity / EWG Übereinstimmungserklärung) in einer Landessprache oder in Englisch verfügen.

Dieses Dokument beschreibt die Konformität einer bestimmten Ware (Fahrzeug) zu anerkannten internationalen Normen und soll die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten erleichtern.

Ist kein COC vorhanden, kann eine entsprechende Konformitätserklärung nach der Registrierung online bestellt werden.

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