CO2-Abgabe: Änderungen für das Jahr 2025

Die CO2-Abgabe beim Fahrzeugimport wird sich 2025 grundlegend verändern. Diese neuen Regelungen bringen erhebliche Konsequenzen für Fahrzeugimporteure, Händler und Endkunden mit sich. In diesem Artikel erklären wir, was sich konkret ändert, welche Herausforderungen sich daraus ergeben und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.

Warum diese Änderungen wichtig sind
Die CO2-Abgabe ist ein zentrales Instrument der Schweizer Klimapolitik. Ziel ist es, den CO2-Ausstoss von Fahrzeugen zu senken und damit die internationalen Klimaziele zu erreichen. Die Anpassungen für das Jahr 2025 sind die weitreichendsten Änderungen seit Einführung der Abgabe und betreffen sowohl leichte Nutzfahrzeuge (LNF) als auch schwere Nutzfahrzeuge (SNF).

Inhalt

Neue Regelungen im Überblick

1. Umkehrung der Zielwertgerade

Die wohl grösste Änderung betrifft die Zielwertgerade, die bisher nach dem Prinzip funktionierte: Je schwerer das Fahrzeug, desto höher darf der CO2-Ausstoss sein. Ab 2025 wird dieser Mechanismus umgekehrt.

Künftig gilt: Je schwerer ein Fahrzeug ist, desto weniger CO2 darf es ausstossen.

Auswirkungen auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

Ein Beispiel verdeutlicht die Konsequenzen:

  • Fahrzeugtyp: Verbrennungsmotor-PW

  • Gewicht: 1600 kg

  • CO2-Ausstoss: 190 g/km

  • 2024: 76.2 g Abweichung zum Zielwert

  • 2025: 93.9 g Abweichung zum Zielwert

  • Ergebnis: Eine rund 23% höhere Abweichung und damit eine deutliche Erhöhung der CO2-Abgabe.

Auswirkungen auf Elektrofahrzeuge

Auch Elektrofahrzeuge bleiben nicht unberührt:

  • Fahrzeugtyp: Elektro-PW

  • Gewicht: 1600 kg

  • CO2-Ausstoss: 0 g/km

  • 2024: -113.7 g Abweichung zum Zielwert

  • 2025: -96.0 g Abweichung zum Zielwert

Hier zeigt sich, dass der Vorteil von Elektrofahrzeugen beim Zielwert geringer ausfällt. Dies könnte die Attraktivität von schweren Elektroautos im Vergleich zu früheren Jahren abschwächen.

2. Zeitkritische Abtretungen bei der Zulassung

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die CO2-Abtretungen bei Fahrzeugen. Neu ist, dass diese zwingend vor der Zulassung abgeschlossen sein müssen. In der Vergangenheit war es möglich, Abtretungen noch am selben Tag wie die Zulassung durchzuführen. Dies ist nun nicht mehr der Fall.

Was bedeutet das für die Praxis?

Die zeitliche Koordination zwischen Importeuren, Zulassungsstellen und den zuständigen Behörden wird noch wichtiger. Wer die Abtretung nicht rechtzeitig abschliesst, riskiert erhebliche finanzielle Einbussen durch eine höhere CO2-Abgabe.

3. Elektrische leichte Nutzfahrzeuge (LNF) über 3,5 Tonnen

Ab 2025 werden elektrische LNFs mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen vereinfacht behandelt. Sie können nun über das KDI erfasst werden. Eine Sonderabwicklung ist nicht mehr erforderlich. Dies reduziert den administrativen Aufwand für Importeure und beschleunigt den Zulassungsprozess erheblich.

4. Schwere Nutzfahrzeuge (SNF) unterliegen der CO2-Abgabe

Schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) unterstehen ab 2025 ebenfalls der CO2-Gesetzgebung. Diese Neuerung markiert einen bedeutenden Schritt, da diese Fahrzeugkategorie bislang von der Abgabe ausgenommen war.

Konkrete Folgen:

  • Erhöhte Kosten für Speditionen und Transportunternehmen.

  • Notwendigkeit, die Fahrzeugflotten auf emissionsärmere Modelle umzustellen.

  • Einfluss auf die Logistikkosten, die sich auf die Endkundenpreise auswirken können.

5. Unklare Rechtslage zu Jahresbeginn 2025

Eine Besonderheit stellt die Tatsache dar, dass die definitive CO2-Verordnung für 2025 noch nicht abgesegnet ist. Dennoch wird sie rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dies schafft Unsicherheit für Importeure, da kurzfristige Anpassungen der Verordnung zu Beginn des Jahres möglich sind.

Fazit

Die Änderungen der CO2-Abgabe beim Fahrzeugimport im Jahr 2025 stellen eine einschneidende Neuerung dar. Besonders die Umkehrung der Zielwertgerade und die Einbeziehung schwerer Nutzfahrzeuge werden die Branche vor grosse Herausforderungen stellen. Gleichzeitig bieten vereinfachte Prozesse für elektrische LNFs Chancen, Kosten und Zeit zu sparen.

Um den Übergang reibungslos zu gestalten, ist es entscheidend, sich rechtzeitig auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Nutzen Sie die Zeit bis zur rückwirkenden Einführung der Verordnung, um Ihre Prozesse zu überarbeiten und Ihre Flotte zukunftssicher aufzustellen.

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