ABWICKLUNG DER CO2 ABGABE

Wird die CO2 Steuer über die CO2 Börse AG abgewickelt, stehen verschiedene Lösungen zu Verfügung. Erfahren Sie, welcher Prozess am Effizientesten für Sie ist.

WELCHE FAHRZEUGE WERDEN ABGEWICKELT?

Gemäss der CO2-Verordnung müssen Fahrzeuge die CO2 Steuer abwickeln, die noch nicht länger als 6 Monaten im Ausland zugelassen waren. Ältere Personenwagen können ohne Abwicklung direkt zur Motorfahrzeugkontrolle zur Prüfung gebracht werden. Bei jeder Abwicklung der CO2 Steuer über die CO2 Börse wird ein CO2-Abtretungsformular benötigt. Durch dieses Formular wird es möglich, die CO2-Abgabe eines Personenwagen an die CO2 Börse AG abzutreten. Jedes Fahrzeug kann nach dem Import nur einmal durch den Importeur an ein anderes Unternehmen abgetreten werden. Die Belastung der CO2-Sanktion durch den Bund wird erst nach der Schweizer Zulassung fällig. Aus diesem Grund müssen Fahrzeuge die an die CO2 Börse AG abgetreten werden, noch im selben Kalenderjahr zugelassen werden.

ABWICKLUNG OHNE TYPENSCHEIN

Wurde ein Fahrzeug in die Schweiz importiert und wird ohne Typenschein beim Strassenverkehrsamt zugelassen, muss ein Dokumenten Dossier an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) gesendet werden.
KLEINIMPORTEURE UND GROSSIMPORTEURE
Unternehmen aus dem Autogewerbe (Kleinimporteure und Grossimporteure) können sich auf der Händlerplattform der CO2 Börse AG kostenlos registrieren. Das Fahrzeug wird auf der Plattform elektronisch erfasst und erstellt automatisch ein CO2-Abtretungsformular. Das Formular wird innerhalb wenigen Sekunden als E-Mail zugestellt. Folgende Unterlagen müssen danach an das ASTRA versendet werden:
  1. Formular 13.20 A (Schweizer Zoll)
  2. COC (Konformitätsbescheinigung)
  3. CO2-Abtretungsformular
  4. ggf. Ausländische Zulassungsbescheinigung
Die Abwicklung über das ASTRA dauert in der Regel zwischen 2 und 3 Arbeitstagen.
PRIVATPERSONEN

Privatpersonen können die CO2 Abgabe berechnen und danach die originalen Unterlagen für die CO2 Abwicklung an den Firmensitz der CO2 Börse AG in Winterthur senden:

  1. 13.20 A (Zolldokument)
  2. COC (Konformitätsbescheinigung)
  3. ggf. Ausländische Zulassungsbescheinigung

Die CO2 Börse AG prüft danach die Unterlagen und sendet das Dosie inklusive CO2-Abtretungsformular an das ASTRA in Bern. Nach erfolgreichen Zahlungseingang werden Ihnen die originalen Unterlagen zurückgesendet. Die Abwicklung dauert in der Regel 3 und 5 Arbeitstagen.

CO2-Abtretungsformular herunterladen

Businessman working and writing notes in office

ABWICKLUNG MIT EINEM TYPENSCHEIN

Wird ein Fahrzeug über eine Selbstabnahme geprüft und erhält dadurch eine Typenscheinnummer, kann die CO2 Steuer noch am selben Tag abgewickelt werden. Das Fahrzeug wird auf der Händlerplattform der CO2 Börse AG elektronisch erfasst und wird automatisch beim Bundesamt für Strassen für die CO2-Abtretung gemeldet.

Folgende Unterlagen werden für die elektronische Abtretung benötigt:

  1. Formular 13.20 A
  2. Typenscheinblatt

Nach der Abwicklung erhalten Sie eine Bestätigung als Email zugestellt. Es müssen keine weiteren Schritte durchgeführt werden.

Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der Abwicklung der CO2 Steuer haben, lassen Sie es uns einfach wissen. Gerne unterstützen wir Sie in den einzelnen Prozessschritten.

CO2-Abtretung über die CO2 Börse