CO2 ABGABE: WAS ÄNDERTE SICH 2020 FÜR GROSSIMPORTEURE?

Die CO2-Verordnung sieht für Anfang 2020 wichtige Veränderungen vor, die Grossimporteure und Generalimporteure besonders betreffen.
Seit 2012 werden in die Schweiz importierte Personenwagen (PW) bei Überschreitung bestimmter CO2-Zielwerte mit einer CO2 Steuer belegt, wenn der Zeitraum zwischen der Zulassung im Ausland und der Anmeldung beim Schweizer Zoll sechs Monate nicht übersteigt (massgeblich ist das Datum des Zollstempels).
  • Ab 2020 gelten für Personenwagen deutlich reduzierte CO2-Zielwerte.
  • Ausserdem werden ab 2020 auch leichte Nutzfahrzeuge (LNF) in das CO2 Steuer Reglement einbezogen.

PERSONENWAGEN

Für Personenwagen gilt ab 2020 ein CO2-Zielwert von 95 Gramm je Kilometer (2012 bis 2019: 130 g/km). Dieser Zielwert entspricht einem Verbrauch von 3,6 Liter Diesel oder 4,1 Liter Benzin für eine Fahrtstrecke von 100 Kilometern.

Im Jahr 2018 stiegen die Emissionen importierter neuer Personenwagen in der Schweiz auf flottendurchschnittlich 137,8 g/km (2017: 134,1 g/km; 2016: 133,6 g/km). 

Als Ursachen dieses Emissionsanstiegs benennt der Importeurverband Auto-Schweiz

  • den hohen und weiter steigenden SUV-Anteil an den Neuzulassungen in der Schweiz (SUV-Anteil 2018 laut Bundesamt für Energie, BFE: 48,9 Prozent)
  • die Einführung des neuen internationalen Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure), der weltweit harmonisierte und realitätsnähere Verbrauchs- und Abgastests sicherstellen soll sowie
  • den Rückgang des Marktanteils von Dieselfahrzeugen auf 30,2 Prozent (2017: 36,2 Prozent) ein Anstieg der Zulassungen von Personenwagen mit Benzinmotor um etwa 4 Prozentpunkte. Benzinmotoren stossen etwa 20 Prozent mehr CO2 aus als vergleichbare Dieselaggregate.

Der CO2-Ausstoss der Schweizer Neuwagenflotte liegt deutlich über dem EU-Durchschnittswert. Schweizer Personenwagen weisen im Vergleich zum EU-Flottenbestand überdurchschnittlich hohe Leistungskennziffern auf. Kein EU-Staat verfügt über einen so hohen Marktanteil von Allradfahrzeugen wie die Schweiz.

Die hohen Emissionswerte der Schweizer PW-Neuwagenflotte werden auf die höhere Schweizer Kaufkraft, aber auch auf die besonderen topografischen Bedingungen in der Schweiz zurückgeführt. 

LEICHTE NUTZFAHRZEUGE

Zu den in die CO2-Emissionsregulierung ab 2020 einbezogenen leichten Nutzfahrzeugen (LNF) gehören Lieferwagen und leichte Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen (Artikel 2 CO2-Verordnung, Artikel 11 Absatz 2 Buchstaben e und i der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, VTS). Der ab 2020 gültige CO2 Zielwert für LNF liegt bei 147 g/km. Bei Überschreiten dieses Zielwertes für seine Fahrzeugflotte leichter Nutzfahrzeuge muss der Importeur eine CO2-Sanktion entrichten. Die Schweizer LNF-Flotte wies im Jahr 2018 mit 183,3 g/km den europaweit höchsten CO2-Emissionswert auf. (Im EU-Durchschnitt lag der LNF-CO2-Ausstoss 2018 bei nur 158,1 g/km.) Einen wesentlichen Grund für die hohen CO2-Emissionen von Schweizer LNF sieht der Importeurverband Auto-Schweiz in der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die in dieser Form nur in der Schweiz erhoben wird. Die Erhebung der LSVA führe dazu, so Auto-Schweiz, dass LNF-Transporte in der Schweiz gegenüber Lastwagen-Transporten begünstigt werden.

GROSSIMPORTEURE: MASSGEBLICH SIND DIE DURCHSCHNITTSWERTE EINER FLOTTE

Grossimporteure müssen die CO2-Zielwerte im Flottendurchschnitt erfüllen. Grossimporteur ist, wer jährlich

  • mindestens 50 PW beziehungsweise
  • mindestens 6 LNF

in die Schweiz importiert.

Die Umsetzung der CO2-Emissionsziele durch Grossimporteure wird vom Bundesamt für Energie (BFE) in Kooperation mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) sichergestellt.

BILDUNG VON EMISSIONSGEMEINSCHAFTEN

Entsprechend den für PW geltenden Regelungen können Importeure und Hersteller auch LNF-Emissionsgemeinschaften bilden. Für die Gesamtflotte aller Teilnehmer an einer Emissionsgemeinschaft gilt ein gemeinsamer CO2-Zielwert. LNF- und PW-Emissionsgesellschaften sind unabhängig voneinander zu bilden.

SONDERZIELE FÜR GROSSIMPORTEURE: NISCHEN- UND KLEINHERSTELLER

Nischen- und Kleinhersteller können beim Bundesamt für Energie weiterhin für PW- und künftig auch für LNF-Flotten individuelle Sonderziele beantragen.

  • Zu den Kleinherstellern gehört, wer jährlich weniger als 10.000 Automobile produziert.
  • Als Nischenhersteller gilt, wer pro Jahr zwischen 10.000 und 300.000 Kraftfahrzeuge fertigt.

E-AUTOMOBILE UNTERSTÜTZEN BEI DER ZIELERREICHUNG

Ein höherer Anteil elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge an den Neuzulassungen würde die Erreichung der CO2-Ziele deutlich erleichtern. 

Neu zugelassene Fahrzeugen, die vollständig oder teilweise elektrisch betrieben werden, gehen ebenfalls in die Berechnung des durchschnittlichen Flottenverbrauchs ein. Dabei wird die verbrauchte Strommenge mit einem CO2-Wert von 0 g/km angesetzt.

BISLANG GERINGER MARKTANTEIL VON E-AUTOMOBILEN

In der Schweiz wurden 2018 allerdings nur 5.408 Elektrofahrzeuge zugelassen. Das entspricht einem Marktanteil der Elektrofahrzeuge von lediglich 1,7 Prozent (2017: 1,5 Prozent).

E-FAHRZEUGE: HOHE GEWICHTUNG DURCH SUPER CREDITS

Um den Anpassungsprozess zu erleichtern, werden bei der Ermittlung der Zielerreichung einer Neuwagenflotte sogenannte „Super Credits“ angerechnet: Jedes in die Schweiz importierte Neufahrzeug, das weniger als 50 g/km CO2 ausstösst, wird 2020 mit doppelter Gewichtung in den Neuwagenflotten von Grossimporteuren und Generalimporteuren berücksichtigt. 

Artikel 27 Absatz 3 der CO2-Verordnung sieht eine stufenweise reduzierte Anrechnung von Fahrzeugen mit geringem CO2-Ausstoss vor:

  • 2020: doppelt,
  • 2021: 1,67-fach
  • 2022: 1,33-fach.

Um Fehlanreize zu vermeiden, kann ein Grossimporteur nur so lange Super Credits geltend machen, bis die durchschnittliche CO2-Emission seiner Fahrzeugflotte rechnerisch um 7,5 g/km reduziert wurde. Gemäss BFE beträgt die Beobachtungsperiode von 01.01.2020 bis 31.12.2022 und nicht pro Kalenderjahr. Somit werden die Super Credits (Verbesserung um 7,5 g/km) nicht jedes Jahr zurückgesetzt!

FREIGRENZEN GESCHICKT NUTZEN

Die Zielerreichung wird zudem durch CO2-Freigrenzen erleichtert: 2020 fliessen diejenigen Neuwagen nicht in die Berechnung der Zielerreichung ein, die zu den 15 Prozent der Fahrzeuge einer Neuwagenflotte mit den höchsten CO2-Emissionen gehören. Bei der Berechnung der CO2-Zielerreichung werden in 2020 also nur die effizientesten 85 Prozent einer Neuwagenflotte berücksichtigt.

Der Anteil der nicht in die Ermittlung der Zielerreichung einbezogenen Fahrzeuge mit den höchsten CO2-Emissionen wird im Laufe der Jahre stufenweise reduziert („Phasing-in“-Verfahren). Artikel 27 Absatz 2 der CO2-Verordnung sieht die Einbeziehung eines jährlich steigenden Flotten-Anteils in die Berechnung des CO2-Durchschnittswertes vor (berücksichtigt werden jeweils die Fahrzeuge einer Flotte mit den niedrigsten CO2-Emissionen):

  • 2020: 85 Prozent,
  • 2021: 90 Prozent,
  • 2022: 95 Prozent

IMPORTEURVERBAND: 10/20-ZIEL UND FORDERUNGEN AN DIE POLITIK

Der Importeurverband Auto-Schweiz formulierte ein „10/20“-Ziel, um den Importeuren einen Anhaltspunkt auf dem Weg zur Erreichung der CO2-Ziele zu geben: Bis zum Jahr 2020 sollten jeweils 10 Prozent der Neuzulassungen auf reine Elektrofahrzeuge und auf Plug-in-Hybride entfallen.

Auto-Schweiz hält eine stärkere Förderung der Elektromobilität durch die Politik für notwendig, damit die CO2-Ziele eingehalten werden können. Erforderlich ist nach Auffassung des Verbandes insbesondere

  • der Ausbau der Tank- und Lade-Infrastrukturen für alternative Fahrzeugantriebe,
  • die Harmonisierung der kantonal unterschiedlichen Erhebung der Fahrzeugsteuern und
  • die Bevorzugung von Modellen mit geringem CO2-Ausstoss.

CO2 STEUER MINIMIEREN: CO2-ZIELWERTE ALS HERAUSFORDERUNG FÜR SCHWEIZER IMPORTEURE

Der neue CO2-Grenzwert für leichte Nutzfahrzeuge und die deutliche Absenkung des Zielwertes für Personenwagen stellen hohe Anforderungen an Grossimporteuere und Generalimporteure. Um die ansonsten drohende CO2 Abgabe zu minimieren, erscheint es sinnvoll, auf hinsichtlich der CO2-Emissionen möglichst ausgewogene Flottenimporte zu achten, den Import von elektrisch betriebenen Fahrzeugen nach Möglichkeit zu verstärken und die Freigrenzen-Regelung der CO2-Verordnung geschickt zu nutzen.

ABWICKLUNG DER CO2 ABGABE ÜBER DIE CO2 BÖRSE AG 2020

Die CO2 Börse AG ist bestrebt, Ihnen als Gross- und Kleinimporteur auch Lösungen im Jahr 2020 für den Bereich der CO2-Abgabe anbieten zu können.
Zu welchen Konditionen und in welcher Form die Abwicklung ermöglicht wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kommuniziert werden. Sobald alle Vorbereitungen für das Jahr 2020 abgeschlossen wurden, teilen wir Ihnen dies mit.

CO2 BERECHNUNGS- UND ABWICKLUNGSTOOL 2020

Die Veränderungen der CO2 Abgabe 2020 wirken sich direkt auf Ihre CO2 Pool-Berechnung aus. Um Ihnen die volle Transparenz und eine einfache Abwicklung zu ermöglichen, entwickelten wir für Sie das CO2 Cockpit 2020:

BASIS MODUL (PERSONENWAGEN / LEICHTE NUTZFAHRZEUGE)

Durch das Basis Modul können Sie die CO2 Abgabe für Ihren Fuhrpark jederzeit Online berechnen. Die Berechnung berücksichtigt die CO2 Super Credits, die Freigrenzen und beinhaltet ein Forecasting- Funktion.

+ ERSTELLUNG UND ABWICKLUNG DER ABTRETUNGSFORMULARE

Optional kann das Modul „Erstellung und Abwicklung der Abtretungsformulare“ hinzugefügt werden. Sie erhalten ein Online Formular für die Eingabe der Fahrzeugwerte, laden die Dokumente (13.20 A und COC/ TG-Blatt) hoch und wählen die Abwicklung (MFK oder Selbstabnahme) aus. Die Abtretung wird bei der Selbstabnahme automatisch an das Astra gesendet oder bei der MFK an Sie direkt.

+ DOKUMENTEN ARCHIV

Zusätzlich können Sie alle Fahrzeugdokumente in Ihrem CO2 Cockpit nach der Abtretung speichern und jederzeit wieder abrufen.

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